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4 WÜRTH SAFETY BOOK EU-Richtlinien länderspezifi sche Besonderheiten Die Europäische Union kann nach Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit per Verordnungen erlassen Die EU-Verordnungen haben somit Vorrang vor nationalem Recht können aber jeder Zeit durch strengere Vorschriften von einem Mitgliedsstaat verschärft werden Aus diesem Grund können die Rechtvorschriften in einzelnen EU-Ländern voneinander abweichen Die Rahmenrichtlinien decken die wesentlichen Bereiche der Arbeitsumwelt für den Sicherheitsund Gesundheitsschutz sowie für die Arbeitshygiene ab Dem Arbeitsschutz wird in Österreich eine besondere Bedeutung beigemessen weshalb bei folgenden Bereichen eine strengere Gesetzgebung gegeben ist • Arbeitsmittelverordnung AM-VO Regelung zur Benutzung Prüfung und Beschaffenheit Konstruktion Sicherheitseinrichtungen usw von Arbeitsmitteln • Verordnung Persönliche Schutzausrüstung PSA-V Regelung zur Auswahl Prüfung und sichere Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung • Arbeitsstättenverordnung ArbStättV verfolgt das Ziel Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen • Bauarbeiterschutzverordnung – BauV regelt dass Bauarbeiten nur unter Aufsicht einer geeigneten Aufsichtsperson mit der erforderlichen Sorgfalt und nach fachmännischen Grundsätzen durchgeführt werden dürfen • Bildschirmarbeitsverordnung BS-V Regelung zur Feststellung ob eine Bildschirmarbeit vorliegt und die dazu passenden Rechte für die Arbeitnehmer und Pflichten für die Arbeitgeber GESETZLICHE GRUNDLAGEN