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17 Normen und Regeln Allgemeines Der Unternehmer ist verpflichtet seine Mitarbeiter vor den Gefahren und Folgegefahren der Arbeit zu schützen Das fängt mit der Auswahl der geeigneten PSA an und geht bis zu der Frage „Was machen wir nachdem es zu einem Absturzunfall gekommen ist?“ Diese Frage darf nicht erst im Moment nach dem Unfall gestellt werden Zur Behelfsrettung begeben sich die Kollegen oft in zusätzliche Gefahr oder müssen auf Grund fehlender Ausrüstung und Unterweisung tatenlos auf Hilfe warten Die wichtigsten Punkte in einem Rettungskonzept Die in einem Rettungskonzept beschriebenen Maßnahmen sind für jedes Unternehmen unterschiedlich Das Rettungskonzept muss stets an die äußeren Einflüsse angepasst werden Hierbei sind Anpassungen in Bezug auf das eingesetzte Material PSAgA und Rettungsausrüstung die örtlichen Gegebenheiten z B Einfamilienhaus vs Hochhaus und viele weitere Einflussfaktoren zu berücksichtigen Die wichtigsten Eckpfeiler eines Rettungskonzeptes sind im Folgenden aufgeführt Diese müssen individuell angepasst und ausgeführt werden 1 Ruhe bewahren 2 Eigenschutz beachten 3 Kontakt mit dem Verunfallten aufnehmen Ermutigen Sie den Kollegen zur Selbsthilfe z B Einsatz einer Trittschlinge 4 Notruf wählen 112 Weisen Sie ausdrücklich darauf hin wenn der Kollege noch im Gurt hängt 5 Durchführung von Rettungsmaßnahmen Maßnahmen werden in diesem Abschnitt des Rettungskonzeptes ausführlich beschrieben 6 Erste Hilfe DIN EN 795 Die DIN EN 795 regelt die technischen Voraussetzungen für „Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen“ Diese Norm definiert beispielsweise welchen Belastungen technische Lösungen zur Absturzsicherung standhalten müssen und wie sie geprüft und zertifiziert werden um für den Markt zugelassen zu sein Typen von Anschlageinrichtungen Nach DIN EN 795 werden fünf Typen von Anschlageinrichtungen unterschieden Typ A Fest mit dem Untergrund verbundene Einzelanschlagpunkte Typ B Temporäre Anschlagpunkte die nach Verwendung wieder rückstandsfrei entfernt werden können Typ C Seilsicherungssysteme Typ D Schienensicherungssysteme Typ E Anschlageinrichtungen die durch ihr Eigengewicht gehalten werden Der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission 2015 2181 ändert jedoch den Geltungsbereich für Teile der EN 795 Er stellt fest dass nur die Typen Bund Ebewegliche Anker sind und in den Geltungsbereich der PSA Richtlinie 89 686 EWG fallen Die Typen A Cund Dsind nicht ortsveränderlich und somit nicht der Kategorie „Persönliche Schutzausrüstung“ zuzuordnen Sie sind fest mit dem Bauwerk verbunden und unterliegen somit den Vorgaben eines Bauproduktes Da die EN 795 nicht zur Zertifizierung eines Bauproduktes herangezogen werden kann fehlt es an einer anwendbaren Norm Verarbeiten von Bauprodukten ohne harmonisierte Norm ist in Deutschland unter folgenden Bedingungen möglich Nach Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung abZ durch das DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Nach Erteilung einer Genehmigung durch die Landesbaubehörde Zustimmung im Einzelfall Allgemeine Normen und Regeln zur Absturzsicherung und Fallschutz